Dürfen Konzerne mit einem riesigen CO2-Fußabdruck die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder gefährden? Vier Kläger:innen fordern Volkswagen auf, die Produktion von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens Ende des Jahrzehnts einzustellen. Die weltweit erste Klimaklage gegen einen Autokonzern wird derzeit am Landgericht Detmold verhandelt.
Erster Erfolg in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Greenpeace und Volkswagen: Das Landgericht Detmold gab am 9. September bekannt, die Klimaklage des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen Volkswagen am 3. Februar 2023 fortzuführen. Erstmals prüft damit ein Gericht, ob ein Autokonzern zum Schutz vor klimabedingten Schäden an Gesundheit und Eigentum eines Klägers sein Geschäftsmodell ändern muss. Unterstützt von Greenpeace fordert Allhoff-Cramer den VW-Konzern auf, weltweit bis spätestens Ende des Jahrzehnts die Produktion klimaschädlicher Verbrenner zu beenden.
Der 62jährige aus dem Kreis Lippe betreibt mit seiner Familie einen Bioland-Hof mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald. Vor Gericht macht er geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich ist für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Auch verstärke VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos die Klimakrise und verursache so künftige Einbußen.
Als weltweit zweitgrößter Autohersteller steht VW an der Spitze einer Industrie, die maßgeblich zur Erderhitzung beiträgt. Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen verkauft der Konzern ungebremst Millionen neuer klimaschädlicher Diesel und Benziner und verantwortet damit einen CO2-Fußabdruck, der den Jahresemissionen ganz Australiens entspricht. Die Kläger:innen machen nun ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und fordern Volkswagen zu einem schnellen und konsequenten Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor auf.
Bisher weist Volkswagen die Vorwürfe zurück: In den von Greenpeace analysierten Erwiderungen auf die Klageschrift versuchen die Anwälte des Konzerns, Zweifel am Zusammenhang zwischen VWs Treibhausgasemissionen und den spür- und messbaren Auswirkungen auf das Klima zu säen. Sie stellen zentrale Erkenntnisse der Klimawissenschaft als unsicher dar und übernehmen Argumente von Klima-Skeptiker:innen. Zugleich betonen sie, Volkswagen handle im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen.
Neben Ulf Allhoff-Cramer in Detmold hatten die Klima-Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser im November 2021 am Landgericht Braunschweig gegen Volkswagen geklagt. Während in Braunschweig bisher nur ein schriftliches Verfahren läuft, wird in Detmold bereits verhandelt: Auf dem Spiel steht die Zukunft eines Bauernhofes, dem Dürren und Starkregen schon beträchtliche Schäden zugefügt haben. In ihren Klageschriften auf 120 Seiten belegen die Kläger:innen, dass Volkswagens vollmundige Versprechen für mehr Klimaschutz nur Lippenbekenntnisse sind und fordern den Konzern auf, den klimagerechten Umbau des Unternehmens deutlich zu beschleunigen. Dazu muss VW als weltweit zweitgrößten Autobauer spätestens im Jahr 2030 aus der Produktion klimaschädlicher Verbrenner weltweit aussteigen. In ihrem Gang vor Gericht stützen sie sich auf Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) aus denen sich Enddaten für neue Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ableiten. Bisher sperrt sich VW nicht nur, Diesel- und Benzinfahrzeugen ein Enddatum zu setzen – in der Erwiderung auf die Klage Allhoff-Cramers versuchen die Anwälte des Konzerns, Zweifel am Zusammenhang zwischen VWs Treibhausgasemissionen und den spür- und messbaren Auswirkungen auf das Klima zu säen. Sie stellen zentrale Erkenntnisse der Klimawissenschaft als unsicher dar und bedienen sich an Argumenten von Klima-Skeptiker:innen.
Als Anwältin der Kläger:innen von Greenpeace findet Roda Verheyen deutliche Worte für ihre juristischen Schritte gegen Volkswagen: „Klimaschutz ist Menschenrecht“, sagt Verheyen: „Jedes Gericht muss sich fragen, wen das Recht letztlich schützt: den Planeten und die Menschen, die darauf leben wollen oder die Interessen einiger Konzerne. Wer Klimaschutz verzögert, schadet anderen, und verhält sich damit rechtswidrig. Das ist seit der Entscheidung aus Karlsruhe eindeutig und das gilt auch und gerade für die deutsche Autoindustrie mit ihrem gigantischen globalen CO2-Fußabdruck. Das Zivilrecht kann und muss uns helfen, zu verhindern, dass Konzerne unser aller Lebensgrundlagen zerstören und unseren Kindern und Enkeln das Recht auf eine sichere Zukunft nehmen.”